Schneelast auf Dächern

-Eigenverantwortung Gebäudeeigentümer-

Quelle: Gemeindeverwaltung Ruhpolding (veröffentlicht im Gemeindeanzeiger)

Insbesondere nach dem letzten "Katastrophenwinter 2019" wollen wir nochmal in Bezug auf die Problematik von Dachlasten durch Schnee hinweisen.
Nach der Bayerischen Bauordnung ist jeder Gebäudeeigentümer verpflichtet, sein Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten und die Standsicherheit zu gewährleisten. Dazu ist es unter anderem erforderlich, die Gebäude in Abhängigkeit von Art, Alter und Empfindlichkeit der Tragkonstruktion zu kontrollieren, dies gilt insbesondere für große Hallen und bei Flachdächern.
Sollte dazu die erforderliche Fachkenntnis fehlen, muss der Eigentümer eine fachkundige Person beauftragen.
Wir bitten deshalb alle Gebäudeeigentümer dieser Eigenverantwortung, ganz besonders im Winter hinsichtlich der Schneelast auf den Dächern, gerecht zu werden.

Beim Schneegewicht ist zu berücksichtigen, dass die Schneehöhe auf dem Dach allein nicht entscheidend ist. Zum einen sitzt und verdichtet sich der Schnee im Laufe der Zeit (Regen, Temperaturanstieg) und zum anderen kann sich je nach Wärmedämmung auf der Dachfläche unter dem Schnee eine Eisschicht bilden. Es wird deshalb empfohlen, in Zweifelsfällen das Schneegewicht zu ermitteln oder von einer sachkundigen Person (z.B. Ingenieur, Statiker, Architekt) messen zu lassen und das Dach gegebenenfalls rechtzeitig zu räumen bzw. räumen zu lassen.

Die Dachräumung von privaten Dächern ist nicht Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehren. Hier sind private Firmen bzw. Hausmeisterdienste mit entsprechender Ausrüstung zu beauftragen.

Nähere Informationen zur Berechnung der Schneelast bietet das Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern "Der nächste Winter kommt bestimmt. Schnee auf Dächern - Tipps für Eigentümer/Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage", das im Internet unter folgendem Link
Merkblatt: Der nächste Winter kommt bestimmt
abgerufen werden kann und auch am Bürgerempfang im Rathaus aufliegt.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Eigentümer außerdem, die auf den Dächern vorhandenen Schneefangeinrichtungen zu überprüfen bzw. ggf. zu ergänzen und auch auf die Eiszapfen an den Dachrinnen zu achten und diese rechtzeitig zu entfernen, um eine Gefährdung der Fußgänger zu vermeiden.